Erneuerbare Energien Warmwasserbereitung
Fördermittel
Neue verbesserte Förderbedingungen im Gebäudebestand
(Gebäudebestand = Gebäude für das vor dem 1.1.2009 eine Bauanzeige oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 1.1.2009 ein Heizsystem installiert wurde)
Die Förderungen durch die BAFA wurden wieder verbessert. Die ausführliche Richtlinie, die 25 Seiten umfasst, kann auf der Internet Seite www.bafa.de abgerufen werden.
Anträge sollten innerhalb von längstens 6 Monaten nach Inbetriebnahme und vor dem 30.12. 2011 gestellt werden. Es ist möglich, die Formulare im Internet abzurufen und auszufüllen. Diese müssen dann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
Die wichtigsten Förderungen für den Gebäudebestand für unser Lieferprogramm:
- 120.- €/m² für Solarthermie zur Heizungsunterstützung mit Mindest-Flächen von 9 m² bei Flachkollektoren und 7 m² bei Vakuumröhren und einem Puffervolumen von mindestens 40 l/m² bei Flachkollektoren und 50l/m² bei Vakuumröhren. Die Förderung gilt für Anträge bis 30.12.2011 und sinkt dann auf 90€/m²
- Befristeter Kesseltauschbonus bei Austausch eines alten Kessels gegen einen Brennwertkessel in Höhe von 600.-€ in Verbindung mit einer Solaranlage. Ab 1.1.2012 sinkt der Betrag auf 500.- €. Ab 1.9.2011 ist ein hydraulischer Abgleich und der Einsatz von Umwälzpumpen der Effizienzklasse „A“ Fördervoraussetzung.
- Holzvergaserkessel-Förderung von 1.000.- € je Anlage in Verbindung mit Pufferspeicher von mind. 55l/kW und extrem niedrigen Schadstoffwerten. Unsere Kessel HV 17, HV 24 und HV 30 sind förderfähig. Bitte beachten Sie, dass eine Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst erfolgen sollte.
- Die Förderung für den Pelletkaminofen mit Wassertasche OERTLI PKO 8 beträgt pauschal 1000.- €
- Gasbetriebene Luft/Wasser Wärmepumpe 2.400.- € + 100 € je kW über 10kW. Bei einer GAWP 35 LW somit 2.400.- € + 2.500.- € = 4.900.- €. Der Kombibonus gilt laut des Formulars nur in Verbindung mit Solarthermie. Ab 1.9.2011 ist ein hydraulischer Abgleich und der Einsatz von Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse „A“ Fördervoraussetzung.
- Die Förderung der Sole/Wasser GAWP 40 SW beträgt 4.400.- €.
- Elektrowärmepumpen:
Luft/Wasser-WP < 20kW pauschal 900 € und Wasser/Wasser oder Sole/Wasser < 10 kW pauschal 2.400.0 €. Zusätzlich werden für jedes kW über 10kW zusätzlich 120.- € gewährt.
<<Förderbedingungen Biomasse>>
<<Förderbedingungen Wärmepumpen>>
Zum Download des Flyers als PDF-Datei bitte auf das Bild klicken !
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Bitte beachten Sie auch die Links zur Förderampel und zum Leitfaden Förderprogramme weiter unten !!
Förderampel der BAFA
Hier können Sie sich immer über den aktuellen Stand der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel informieren.
>> Klick <<
Leitfaden Förderprogramme
Nachfolgend können Sie sich eine Informationsbröschüre des Verbandes BDH herunterladen, die anschaulich über Förderprogramme in Deutschland informiert.
Bitte klicken Sie für den Download auf das Bild.

Förderprogramm in Sachsen - Anhalt
Das Land Sachsen - Anhalt fördert die energetische Gebäudesanierung mit einem "Öko-Bonus", z.B. durch den Einbau einer Heizung mit z.B. Holzpellets oder Scheitholz, Wärmepumpen oder Solar ( auch in Kombination mit Öl-/Gaskessel ) mit bis zu 5.000 Euro. Eine Kumulierung mit anderen Fördeprogrammen ist ausdrücklich zulässig.
Gefördert wird die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch den Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand.
Weitere Infos unter:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/sites/wohnung.html
>>Download der Förderrichtlinie<<
Die KfW streicht und reduziert zum 1. September 2010 Förderungen zur energetischen Gebäudesanierung
Das Programm 431: Optimierung der Wärmeverteilung mit hydraulischem Abgleich endet am 31. August 2010. Der Antrag kann noch in den nächsten 3 Monaten gestellt werden - die Leistung muss jedoch vor dem 31. August 2010 erbracht worden sein.
Im Programm 430: Energieeffizient Sanieren wird die Förderung für Heizungsmodernisierung, Fenstertausch oder Dachsanierung gestoppt. Teile von Beratungsleistungen verlagern sich auf das Programm 141: "Wohnraum Modernisieren"
Förderfibel des VdZ ( Stand Juli 2010 )
Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. ( VdZ ) hat eine sehr übersichtliche Förderfibel herausgegeben. In diesem Dokument sind die derzeitigen Förderprogramme übersichtlich und verständlich zusammengefasst.
Zum Download bitte auf das Bild klicken !

Förderstopp aufgehoben !!!
Es geht weiter mit dem Marktanreizprogramm
Ab dem 12. Juli gelten neue Förderrichtlinien:
Keine Förderung mehr für Solaranlagen nur zur Warmwasserbereitung
Keine Förderung mehr für Anlagen im Neubau
Weiterhin Förderung von Solar-Komi Anlagen für Heizung + Warmwasser
Weiterhin Förderung von Gas-Wärmepumpen
Weiterhin Förderung für Pelletöfen mit Wassertasche
Neue Anträge können ab 12. Juli 2010 zu den neuen Bedingungen, die Sie nachfolgend herunterladen können, gefördert werden.
>>Download Informationsblatt<<
>>Download Antrag Basisförderung Solar<<
>>Download Antrag Biomasse<<
>>Download Antrag Wärmepumpen<<
KfW Investitionszuschuss Energieeffizientes Sanieren
Nachdem die BAFA-Förderprogramme gestoppt wurden, möchte OERTLI darauf hinweisen, dass z.B. das KfW-Programm 430 zur Unterstützung der energieeffizienten Sanierung weiterhin gilt. Details zum Förderprogramm können Sie nachfolgend herunterladen.
>>Download KfW-Programm 430<<
Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden
Berlin, 03.05.2010
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Neue Förderrichtlinien der BAFA
( Stand 19.02.2010 )
Folgende Novellierung tritt unverzüglich in Kraft:
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Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von € 750,- auf € 400,- abgesenkt. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.
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Der Kesselaustauschbonus bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt (bisher € 375,-).
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Die Förderhöchstbeträge bei Wärmepumpen werden reduziert. Bei Einfamilienhäuser orientieren sie sich an einer Wohnfläche von 120 m2. Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaffelt.
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Der Innovationsbonus bei Wärmepumpen wird nur dann gewährt, wenn der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
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Auch bei der Basisförderung von Wärmepumpen müssen die in die Berechnung der Jahresarbeitszahlen eingehenden COP-Werte ab dem 1. Juli 2010 mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden. Das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird ebenfalls als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
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Der Effizienzbonus wird zum 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) an die EnEV 2009 angepasst.
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Der Effizienzbonus bei Nichtwohngebäuden entfällt.
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Der Umwälzpumpenbonus wird zum 30. Juni 2010 eingestellt. Von der Streichung nicht betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.
Ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) werden Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
Ab dem 1. Januar 2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.
Den genauen Text der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums können Sie sich >>hier<< herunterladen.
Eine Übersicht über förderfähige Anlagen von OERTLI finden Sie >>hier<<.
Weitere Informationen unter: www.bafa.de
Darüber hinaus fördert die KfW-Bankengruppe für Maßnahmen, die ab dem 1. April 2010 fertiggestelt sind ( Rechnungsdatum ) mit dem Programm 431 die Optimierung der Wärmeverteilung mit einem Zuschuss von 25 %. Detailinformationen zum Programm erhalten Sie >>hier<<.
KfW zahlt 5 % Zuschuss zur Heizungsmodernisierung
+++Update 30.09.2009+++
Wer eine Heizung modernisieren will, kann sich für die neue Anlage bei der KfW einen Zuschuss von 5 Prozent, maximal 2.500 Euro, sichern. Die Programme finden Sie im Internet unter www.kfw.de. Weitere Informationen geben außerdem die Hausbanken und das KfW-Infocenter unter 01801 / 33 55 77.
>Download Förderbedingungen<
>Download Antrag<
>Download Bestätigung Antrag Sanierung<
>Download Fertigstellungsanzeige<
Staatliche Abwrackprämie für Heizungen nun auch im Saarland
( Stand Juli 2009 )
Nach Sachsen hat jetzt auch das Saarland eine eigene Abwrackprämie für Heizkessel sowie die Einführung von Photovoltaik beschlossen. Das gab Umweltminister Stefan Mörsdorf bekannt. „Wir haben ein Programm gestrickt, das der Konjunktur ebenso zugute kommt wie dem Klimaschutz", sagte der Minister. Die Förderbedingungen seien ganz bewusst sehr einfach gehalten. 1000 Euro Abwrackprämie gibt es für jeden Heizkessel, der älter als 15 Jahre ist und durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt wird.
>Download Förderantrag<
Die Prämie für Brennwertheizungen beträgt je Kessel 1.000 Euro. Die gibt es für Austausch, Einbau und Anschaffung von öl-, erdgas- und flüssiggasbetriebenen Heizkesseln mit Brennwerttechnik. Gasbetriebene Heizkessel müssen einen Modulationsbereich von 30-100 Prozent aufweisen und bei gleichzeitigem Austausch, Einbau und Anschaffung einer Umwälzpumpe mindestens Energieeffizienzklasse A, sofern eine solche Pumpe nicht bereits eingebaut ist.
Es werden nur Anlagen gefördert, die bis zum Austausch mit Koks, Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden, mindestens 15 Jahre alt sind und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen. Der Bezirksschornsteinfeger muss bescheinigen, dass die Anforderungen erfüllt sind. Es sind ebenso die entsprechenden Rechnungsbelege als Nachweis beizufügen.
Staatliche Abwrackprämie für Heizungen in Sachsen
( Stand Mai 2009 )
Mit Beschluss vom 12.05.2009 fördert der Freistaat Sachsen als erstes Bundesland den Austausch veralteter Heizkessel oder Thermen in eine moderne Brennwertheizung mit einer Prämie von 1.250 Euro pro Heizungsanlage.
Mit dieser Förderung:
> erweitert der Freistaat seine Klimaschutz-Förderrichtlinien und unterstützt damit nachhaltig
Modernisierungsmaßnahmen, die zu höherer Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-
Emissionen führen;
> amortisiert sich die Investition in moderne Heizungstechnik für den Eigentümer wesentlich
schneller. Gleichzeitig senkt er seine laufenden Energiekosten und steigert den Wert seiner Immobilie;
> wird die Sicherung von Arbeitsplätzen, sowohl bei den Herstellern als auch beim ausführenden
Handwerk vor Ort nachhaltig unterstützt;
Die Abwrackprämie gilt nicht für Heizungsanlagen, die bereits der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen, für Anlagen, die bereits über eine Brennwerttechnik verfügen sowie für Selbstinstallationen. Die Modernisierungsmaßnahme ist durch einen Fachbetrieb auszuführen. Gleiches gilt für die spätere Wartung.
Am Anfang steht eine Ist-Zustandsanalyse der vorhandenen Heizungsanlage, z.B. im Rahmen eines Heizungs-Checks. Mit diesem erhält der Eigentümer alle notwendigen Informationen für eine Entscheidung, wie z.B.
> besteht bei der vorhanden Heizung Anspruch auf die „Abwrackprämie";
> gibt es noch weitere Fördertöpfe, die genutzt werden können;
> welche neuen Heizungssysteme kommen als Lösung in Frage;
> mit welchen Energiekostensenkungen kann gerechnet werden;
> welche Investition hat das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Entscheidet sich der Eigentümer für eine Lösung, erhält er vom Fachbetrieb sein auf Ihn zugeschnittenes Angebot sowie, wenn gewünscht, die entsprechenden Antragsunterlagen und Merkblätter für die „Abwrackprämie“.
Der Antragsteller muss die Prämie vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei der zuständigen Sächsischen Aufbaubank beantragen.Um die Prämie zu erhalten ist bei dieser nach der Installation der neuen Heizung neben dem eigentlichen Förderantrag das Abnahmeschreiben der Anlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister und die Rechnungskopie einzureichen. Förderantrag zum Download
Wo finde ich den nächsten OERTLI-Heizungsfachbetrieb in meiner Nähe ?
Aktualisierte Fassung der Fördesätze der Bafa
( Stand Februar 2009 )

Im nachfolgenden Link können Sie sich eine aktualisierte Förderübersicht der Bafa, die auch als Marktanreizprogramm bekannt ist herunterladen.
> DOWNLOAD <
Jetzt attraktive Zinssätze von ca. 5,4% für Heizungsmodernisierung
Für die Erneuerung der Heizungstechnik durch Gas-oder Öl-Brennwerttechnik stellt die KfW- Bank im Wohnraum - Modernisierungsprogramm günstige Kredite zur Verfügung.
Es handelt sich hierbei um die Programme:
Standard Nr.141 und Öko-Plus Nr.143
Kreditlaufzeiten 5 oder 10 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei
Beim Öko-Plus-Programm sinkt der Zinssatz auf ca. 4% .
Weitere Infos unter : www.kfw.de
LINK ZUR BAFA-FÖRDERAMPEL
Berlin, den 17.06.2008
Die Bundesregierung hat neue Zeichen für mehr Effizienz und mehr erneuerbare Energien im Gebäudebereich gesetzt.
Mit der Erweiterung des Marktanreizprogramms um einen Brennwertkesselbonus in Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung bestätigt dei Regierung das Konzept, dass nur über die Kombination von höherer Energieeffizienz und erneuerbaren Energien die notwendigen extrem hohen Einspar- und CO2-Minderungspotentiale im Gebäudebereich gehoben werden können.
Ab sofort wird nicht nur die Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit 410,- € gefördert, sondern auch der Kesseltausch von Nicht-Brennwert- auf Brennwerttechnik mit zusätzlichen 375,- €.
Auch die Kombiförderung für heizungsunterstützende Maßnahmen in Verbindung mit dem Kesseltausch wird um 12 Monate verlängert. Installiert der Modernisierer eine Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung und tauscht einen alten Heizkessel gegen einen modernen Gas- oder Ölbrennwertkessel, so liegt die Förderung bei rund 2.000 Euro.
NEUES Marktanreizprogramm 2008 der Bundesregierung
ACHTUNG !!!! FRISTABLAUF FÜR DIE BEANTRAGUNG DES KOMBIBONUS VON 750,- EURO am 30.06.2008 !!!!!!
Berlin, 06.12.2007
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Marktanreizprogramm für das Jahr 2008 beschlossen. Ziel ist es, durch Erneuerung von bestehenden Heizungsanlagen und durch den Neubau effizienter und umweltschonender Systeme den CO2-Ausstoß in Deutschland deutlich zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, stockt die Bundesregierung den Fördertopf auf 350 Millionen Euro auf. Dies ist die bisher größte Fördermaßnahme der Bundesregierung im Heizungssektor. Die Übersicht, die Sie sich nachfolgend als PDF-Datei herunterladen können, gibt einen ersten Überblick über die Fördermaßnahmen.
Klicken Sie auf das Bild, um den download zu starten.
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Neue Kombiförderung für Solar ab 24.10.2007
Berlin, 18.10.2007
Das Bundesumweltministerium hat beschlossen, dass ab dem 24.10.2007 eine Kombiförderung für solare Heizungsunterstützung plus Brennwert gezahlt wird. Dieser Bonus beträgt 750,- Euro Bedingung ist, dass neben der Neuinstallation einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung auch der Nichtbrennwert- durch einen Brennwertkessel getauscht wird.
Beispiel:
4 x Flachkollektor SUN 270 + Heizungspufferspeicher + Brennwertkessel Optimat ( Gas ) oder PURN condens ( Öl )
Basisförderung: 11 x 105 Euro = 1.155 Euro
Kombi-Bonus: 750 Euro
Gesamtförderung 1.905 Euro
ACHTUNG: Der Anspruch auf Kombiförderung (105 Euro/m² Kollektorfläche und Bonus von 750 Euro, wenn ein Brennwertkessel einen Nicht-Brennwertkessel ersetzt) gilt auch, wenn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ein Brennwertkessel in Kombination mit einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung installiert wurde.
Im Klartext bedeutet dies, dass im Falle einer Nachrüstung (Heizungsunterstützung) der Bonus für einen Brennwertkessel auch dann gezahlt wird, wenn die Installation innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten erfolgt und der Brennwertkessel einen Nicht-Brennwertkessel ersetzt.
Der Bonus wird hingegen nicht gezahlt, wenn eine vollständige Anlage – Brennwertkessel plus Solaranlage mit Heizungsunterstützung – bereits mit dem Fördersatz von 105 Euro/m² gefördert wurde. Einem zweiten Antrag auf Förderung in Form des Bonus wird nicht stattgegeben.
weitere Infos unter www.bafa.de
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Erhöhung der Förderbeträge um 50 % seit 2. August 2007
Berlin, 25.07.2007
Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Solarkollektoren und Biomassekesseln für 2007 wurde mit 213 Mio. Euro ausgestattet.
Damit sollen im privaten und gewerblichen Bereich Investitionen in Höhe von 2 Mrd. Euro angestoßen werden. Folgende erhöhte Förderbeträge werden für Neuanträge seit 2. August gewährt:
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung:
von 40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage
auf 60 EURO/m², mindestens 412,50 EURO
Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung:
von 70 Euro/m2
auf 105 EURO/m²
Pellet-Heizkessel bis 100 kW mit mindestens 90% Kesselwirkungsgrad
von 24 EURO/kW, Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1000 Euro
auf 36 EURO/kW, Nenwärmeleistung, mindestens jedoch 1500 EURO
Scheitholzvergaserkessel 15-30 kW:
von pauschal 750 Euro je Anlage ( Puffervolumen mind. 55l/kW )
auf pauschal 1125 Euro je Anlage ( Puffervolumen mind. 55l/kW )
Über die Anträge auf Investitionskosten- Zuschüsse entscheidet wie bisher das BAFA.
Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist sehr einfach: Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.
Anträge für Fördermittel unter www.bafa.de.
Förderfibel Pelletheizung
Die Initiative Pro Pellet ( IPP ) hat eine Förderfibel veöffentlicht, in der die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Pelletheizungen dargestellt sind.
Klicken Sie auf das Bild und starten Sie den Download dieser Fibel im PDF-Format.
Neue Broschüre über europaweite Fördermittel
Die Broschüre "Geld vom Staat für Energiesparen und erneuerbare Energien" bringt Licht in den Förderdschungel. Es werden rund 900 Förderprogramme der Europäischen Union, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern ausführlich erläutert. Damit wird ein schneller Überblick geboten, welche Fördermittel es gibt und wo diese beantragt werden können.
Klicken Sie zum Download dieser Broschüre auf das Bild.

Grünes Licht für Solarwärme 2007
Berlin 9. November 2006 - Der Bundestag gibt grünes Licht für den weiteren Ausbau der Solarwärme: Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurde heute eine deutliche Aufstockung der Fördermittel für das Jahr 2007 beschlossen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) begrüßt diesen Schritt. Auf der heutigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages wurde die Aufstockung der Fördermittel für umweltschonende Heizungsanlagen im Rahmen des Marktanreizprogrammes von 180 Millionen Euro auf 214,5 Millionen Euro für das Jahr 2007 beschlossen. Aus diesem Programm werden Investitionen in Solarwärme- und Pellets-Anlagen gefördert. Wie im Detail die neuen Förderungen aussehen, ist noch nicht bekannt. Wenn hierzu genaue Informationen vorliegen, informieren wir Sie.
Anträge für Fördermittel unter www.bafa.de.

